Wer sozialen Wohnungsbau und bezahlbares Wohnen fordert, der sollte nicht...

für den Verkauf gemeindeeigener Wohnbau-Grundstücke gegen Höchstgebot stimmen

In nicht öffentlicher Sitzung debattierte der Gemeinderat im November, wie die Gemeinde ihre Grundstücke am Traubenweg im Neckarhäuser Wohngebiet „Wingertsäcker“ veräußern soll. Wie die Verwaltung im Mitteilungsblatt und auf ihrer Homepage bekannt gegeben hat, entschied der Rat mehrheitlich, die Grundstücke „im Wege eines Bieterverfahrens zu vergeben. D.h. die Gemeinde veräußert die einzelnen Grundstücke gegen Höchstgebot, wobei die Bebauung der Grundstücke innerhalb von drei Jahren nach Erwerb erfolgen soll.“ Wir wollten dies nicht, sondern votierten dafür, den Baugrund zum Festpreis (ermittelter Bodenrichtwert) zu vergeben. Die Ratsmehrheit hingegen möchte also die Flächen so gewinnbringend wie möglich verkaufen. Klingt ja auch löblich, bedeutet auf der Kehrseite der Medaille jedoch, dass hier die Kommune zur Preistreiberin wird. Wie sich das mit der Forderung nach mehr bezahlbarem Wohnraum in Einklang bringen lässt, ist – gelinde gesagt – zu hinterfragen. So verspricht ja die SPD immer wieder, dass sich im Edinger „Mittelgewann“ bei möglichst großflächiger Bebauung sozialer Wohnungsbau und erschwinglicher Eigenheim-Bau realisieren lassen. Dass der dazu geeignete kommunale Bodenanteil aber minimal bleibt, wenn die Gemeinde mit dem Baugebiet „sechs bis acht Millionen“ verdienen will, wie es die CDU zuletzt nochmal steigerte, wissen die SPD-Partner in der Großen Baugebiets-Koalition natürlich auch, sagen es aber nie laut. Umgekehrt räumt die CDU nie ein, dass von den postulierten Millionen nur ein Bruchteil bleibt, wenn die Gemeinde für ihre dort in jüngerer Zeit zu Acker-Preisen erworbenen Grundstücke im Falle der Bauland-Vergoldung den Vorbesitzern den Ausgleich zahlen muss, und wenn zudem die Umlage-Gewinne großteils in Grund und Boden behalten werden müssten. Nur dann nämlich bekäme die Kommune im „Mittelgewann“ genug Flächen, um all das zur realisieren, was von den Großbaugebiets-Befürwortern für dort schon versprochen wurde. Auch wir sehen die öffentliche Verantwortung, das Bauen und Wohnen auch für weniger Betuchte zu ermöglichen. Daher waren wir auch gegen das Höchst-Ausreizen besagter Traubenweg-Grundstücke. Zumal es sich dort um ein Wohngebiet handelt, wo die Gemeinde damals extra eine soziale bzw. gesellschaftliche Komponente für die Vergabe ihrer 25 eigenen Grundstücke mit aufnahm. Das macht jetzt das Höchstpreis- Mehrheitsvotum noch fragwürdiger. Prädestiniert für die Schaffung preiswerteren Wohnraums aber ist Neckarhausen-Nord, wo die Gemeinde quasi im Alleinbesitz ist. Hier muss es nach zehn Jahren Planung endlich wirklich los gehen, statt mit dem „Mittelgewann“ ein Wohngebiet bis knapp vor die Heidelberger Stadtgrenze übers Knie zu brechen, in ökologisch besonders wertvoller Gemarkung, in dem die Kommune noch dazu keine zehn Prozent Boden besitzt. Eine deutlich kleinere Lösung zum Lückenschluss zwischen vorhandener Bebauung, erschlossen von der Schillerstraße her, das wäre sinnvoll und würde unsere Zustimmung finden. (SKV)