Der Gemeinderat kann betroffenen Personen und Personengruppen Gelegenheit geben, ihre Auffassung im Gemeinderat vorzutragen (Anhörung)…
So sieht es unsere Geschäftsordnung für den Gemeinderat unter § 27 vor – als Beitrag zur Beteiligung von Bürgern, örtlichen Vereinen und Körperschaften bei der Diskussion und Planung von Vorhaben, die für sie von Belang sind. Wobei die Anhörung ausdrücklich öffentlich ist und auf Antrag der betroffenen Personen oder Personengruppen sowie auf Zustimmung des Gemeinderats stattfindet.
Nicht zu verwechseln mit der „Fragestunde der Bürger“ (§26), früher am Ende einer Sitzung, vor Jahren in unserer Kommune aber an den Anfang gelegt, und mit der Maßgabe an den Bürger, seine „Fragen, Anregungen und Vorschläge…kurz gefasst“ vorzutragen sowie mit Antwortrecht ausschließlich für den „Vorsitzenden“, sprich den Bürgermeister.
Die Fragestunde ist ja fester Punkt jeder öffentlichen Ratssitzung und wird auch - nicht viel, aber immerhin - genutzt. Wobei die Gemeindeordnung die „ Stunde“ als Maximum wörtlich nimmt: „Ihre Dauer soll 60 Minuten nicht überschreiten.“ Der einzelne Beitrag einer Person ist dabei allerdings auf drei Minuten begrenzt. Die Gemeindeordnung rechnet also mit einer weit größeren Zahl von Anfragenden, als sie sich bei uns bislang zu Wort melden.
Die „Anhörung“ hingegen, die sowohl am Sitzungsbeginn, als auch direkt vor dem betreffenden Tagesordnungspunkt liegen kann und sich im Falle einer neuen Sachlage im Laufe der Beratungen auch wiederholen lässt – sie wird im Edingen-Neckarhäuser Rat bislang in der vorgesehenen Form gar nicht genutzt. Auch wurde sie bisher weder von Bürgermeister oder Verwaltung angeboten, noch von den Fraktionen, von Personen oder Personengruppen eingefordert.
Wohl fand und findet im ein oder anderen Fall mal eine Ratssitzung mit hinzu geladenen Gästen statt, zum Beispiel der Rektorinnen bei wichtigen Schulthemen, dies aber auf Initiative von Verwaltung und Rat, nicht auf Antrag von Seiten der Bürger, Vereine oder Körperschaften. Doch sind gerade in den letzten Jahren bei großen Vorhaben die Betroffenen oft sehr spät mit ins Boot der Planung geholt worden. So etwa bei der beschlossenen Wohnumwandlung in Neckarhausen Nord die Sportvereine, oder beim Hilfeleistungszentrum die Feuerwehr und das DRK.
Nach Auffassung der UBL aber sollte die Entscheidungsfindung gerade bei großen, weit reichenden und „Millionen schweren“ Projekten so gründlich, offen, ehrlich und partnerschaftlich wie möglich stattfinden.
Das gehört für uns zur Bürgernähe – und die haben ja alle Fraktionen versprochen, und der Bürgermeister auch.
(SKV)