Mehrfach prämiertes kommunales Förderprogramm „Jung kauft Alt“: Eine interessante Alternative zum großen Neubaugebiet, die „Ja“ sagt zu Flächenschonung und Ortsbelebung
Seit zehn Jahren läuft dieses Projekt erfolgreich in einer Kleinstadt in Ostwestfalen;

ein „Zeit“-Artikel hat es vorigen Herbst als Musterbeispiel vorgestellt zum Thema Ideenreichtum der Städte angesichts immer stärkerer Siedlungsbewegung in die Ballungsräume. Hiddenhausen (Kreis Herford, rund 20.000 Einwohner) , fördert junge Familien finanziell beim Kauf mindestens 25 Jahre alter Häuser. Die Kleinstadt wurde noch vor zehn Jahren zunehmend „ein Ort der Alten“. Immer mehr junge Leute zog es ins nahe Bielefeld. Ein neuer Bürgermeister trat sein Amt an. Gemeinsam mit dem Stadtrat (sprich Gemeinderat) ließ er statt Bauland-Neuausweisung erst mal einen Altersatlas für seine Kommune erstellen. Die Stadtpolitiker erkannten, dass „ein neues Denken in der Baulandpolitik“ gefragt ist. Und sie handelten in ihrer Problemstellung so, wie unsere UBL-Fraktion es vorigen Sommer mit dem Antrag zu einer Orts-perspektivischen Studie über den hiesigen Wohnungsbedarf und unsere innerörtlichen Entwicklungsmöglichkeiten forderte. Ihre Erkenntnisse setzten sie kreativ und höchst erfolgreich um, wie die „Zeit“ würdigt: „Statt junge Familien mit Bauland zu locken und Böden zu versiegeln, schießen sie ihnen, verteilt auf sechs Jahre, 9000 Euro zu, damit sie in verwaiste alte Häuser ziehen. Plus 1500 Euro für ein Gutachten über deren Zustand. 424 Familien haben das Angebot „Jung kauft Alt“ bereits angenommen, 60 Prozent dieser Bürger kommen von außen. Die Gemeinde sparte trotz des Zuwachses Flächen so groß wie 30 Fußballfelder ein…“ Wir möchten uns dies zum Vorbild nehmen, individuell spezifiziert auf die Bedarfs- und Bestands-Situation in Edingen-Neckarhausen. Ein „Plan B“ anstelle übereilter Ausweisung peripherer großer Wohngebiete – in Kombination mit den gegebenen kleineren Neubauflächen, Lückenschlüsse und Abrundungen. Im gebotenen Rahmen des Amtsblatts können wir dies heute nicht näher erläutern, zumal der Bürgermeister nach der kommunalrechtlichen Überprüfung seiner jüngsten „Hinweise“-Praxis angekündigt hat, künftig strikt auf die Einhaltung auch der Zeilenkontingente im Amtsblatt zu pochen. Bald aber mehr – auch in Form eines Antrags. (SKV)